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Artikel_13
1 - Artikel 13 bedroht die Meinungsfreiheit im NetzEnde März wird im Europaparlament über eine Reform des Urheberrechts entschieden. Demnach soll es - neben einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage - auch deutlich mehr Pflichten zum Schutz des Urheberrechts für Internet-Plattformen wie YouTube geben. In Artikel 13 des Reformentwurfs ist vorgeschrieben, dass die Plattformen ab dem Moment des Hochladens für mögliche Rechteverletzungen der Inhalte haftbar sind.Bislang musste der Anbieter auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werden und war erst dann für eine Copyrights-Verletzung haftbar.
Kritiker fürchten, dass die Anbieter dieser Plattformen den Vorgaben nur nachkommen können, wenn sie Upload-Filter einsetzen. Mit diesen Filtern sollen sie bereits beim Hochladen prüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Mit dem Einsatz von Upload-Filtern drohe Zensur, argumentieren die Kritiker. Quelle fr.de
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