Frist endet…
Ab dem 31.12.2017 endet die Frist für die Umsetzung der Rauchmelder Pflicht in Bestandsbauten. Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat (Bayern).
Natürlich wäre hier ein geschlossenes System ausreichend, der Melder identifiziert Rauch und fängt an zu pfeifen, aber was wäre, wenn ich den Signalton nicht hören kann? Angenommen die Rauchmelder sind per Funk an einer Zentrale im Haus registriert, dann könnte einer der Melder eine Aktion auslösen die da wäre „Alarm“. Alarm könnte z.B. beinhalten: Alle angebunden Lichter anschalten, Haussirene aktivieren, Nachbarn verständigen, Haustüre entriegeln usw. Kommt natürlich darauf an, wie „smart“ ihr Zuhause ist!
Bitte kaufen sie sich nicht das nächste beste Gerät, wenn es um ihr Leben geht! Lassen sie sich beraten, nehmen sie sich Zeit für ein gewisses Konzept, vergleichen sie den Markt, setzen sie es um – wir helfen ihnen dabei.